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Wohngeldstelle Dortmund – Ihre Anlaufstelle für Wohngeld

Die Wohngeldstelle der Stadt Dortmund ist zuständig für Ihren Wohngeld-Antrag, den Bescheid und die monatliche Auszahlung. Hier erfahren Sie, was die Stelle macht und wie Sie sie erreichen.

Wer ist für Wohngeld in Dortmund zuständig?

Zuständig ist die Stadt Dortmund – Amt für Wohnen – Wohngeldstelle (umgangssprachlich auch Wohngeldamt). Sie bearbeitet Anträge, berechnet das Wohngeld, erlässt Bescheide und zahlt das Wohngeld aus.

Was die Wohngeldstelle macht

  • Wohngeld-Anträge entgegennehmen und prüfen
  • Das Wohngeld auf Basis von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße berechnen
  • Bescheide über Bewilligung oder Ablehnung erlassen
  • Das bewilligte Wohngeld monatlich auszahlen
  • Änderungen und Widersprüche bearbeiten

So erreichen Sie die Wohngeldstelle

Für alle Fragen rund um Kontakt, Adresse und Termine haben wir zwei Seiten vorbereitet:

Die wichtigsten Kontaktdaten

  • Adresse: Stadt Dortmund – Amt für Wohnen – Wohngeldstelle, Südwall 2–4, 44122 Dortmund
  • Telefon: 0231 50-13276 (allgemeine Fragen) und 0231 50-23333 (Rückfragen)
  • Sprechzeiten: Mo & Di 13–15 Uhr, Do 8–12 & 13–15:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr
  • Termine: online über das Terminvergabesystem der Stadt Dortmund

Häufige Fragen

Wo befindet sich die Wohngeldstelle Dortmund?

Die Wohngeldstelle der Stadt Dortmund befindet sich am Südwall 2–4, 44122 Dortmund.

Brauche ich einen Termin für die Wohngeldstelle?

Ja, Termine werden vereinbart – online über das Terminvergabesystem der Stadt Dortmund. Wie das geht, zeigen wir auf der Termin-Seite.

Wie sind die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle Dortmund?

Die Sprechzeiten sind: montags und dienstags 13–15 Uhr, donnerstags 8–12 und 13–15:30 Uhr, freitags 8–12 Uhr. Persönliche Vorsprachen finden nach Terminvereinbarung statt.

Ist die Wohngeldstelle dasselbe wie das Wohngeldamt?

Ja – „Wohngeldamt“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Wohngeldstelle. In Dortmund heißt sie offiziell Amt für Wohnen – Wohngeldstelle.

Direkt zum Wohngeld-Antrag

Sie müssen für den Antrag nicht zur Wohngeldstelle: Der Online-Antrag bringt Sie bequem zum Ziel.

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