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Wohngeld für Studierende & Auszubildende in Dortmund

Studierende und Auszubildende erhalten in der Regel kein Wohngeld – es gibt aber wichtige Ausnahmen. Wann der Anspruch trotzdem besteht, erklären wir hier.

Bekommen Studierende Wohngeld?

Wer BAföG bezieht oder dem Grunde nach förderungsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Studierende ohne BAföG-Berechtigung – etwa nach Überschreiten der Altersgrenze oder beim Zweitstudium – können dagegen Wohngeld erhalten.

BAföG schließt Wohngeld aus

Entscheidend ist die Förderungsfähigkeit dem Grunde nach: Auch wer kein BAföG beantragt hat oder keins erhält, bekommt kein Wohngeld, solange ein Anspruch dem Grunde nach besteht.

Wann Studierende trotzdem Wohngeld bekommen

  • Die Altersgrenze für BAföG ist überschritten.
  • Ein Fachrichtungs- oder Studiengangswechsel schließt BAföG aus.
  • Zweitstudium, Teilzeitstudium oder Fernstudium ohne BAföG-Förderung.

Auszubildende

Für Auszubildende gilt Ähnliches: Wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, erhält kein Wohngeld. Ohne BAB-Anspruch – etwa bei einer schulischen Ausbildung oder zu hohem Einkommen der Eltern – kann Wohngeld in Frage kommen.

Häufige Fragen

Ich bekomme kein BAföG – habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Das hängt vom Grund ab: Besteht kein BAföG-Anspruch dem Grunde nach (z. B. wegen Altersgrenze oder Zweitstudium), ist Wohngeld möglich. Der Antragsservice klärt Ihren Fall.

Zählt das Einkommen meiner Eltern?

Bei der Wohngeld-Berechnung zählt das Einkommen der Haushaltsmitglieder. Leben Sie nicht im elterlichen Haushalt, fließt deren Einkommen nicht ein – es kann aber bei der BAföG-Frage eine Rolle spielen.

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Studierende und Azubis haben oft Sonderfälle – der Antragsservice zeigt, was für Sie gilt.

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