Wohngeld für Ausländer:innen in Dortmund
Auch ausländische Staatsangehörige können in Dortmund Wohngeld erhalten – entscheidend sind Aufenthaltsstatus und Leistungsbezug. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln.
Ja, Wohngeld ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Wer in Dortmund wohnt und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann Wohngeld erhalten – sofern keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden.
Wann Wohngeld möglich ist
- Mit Niederlassungserlaubnis oder unbefristetem Aufenthalt
- Mit Aufenthaltserlaubnis und eigener Erwerbstätigkeit
- Als EU-Bürger:in mit Freizügigkeitsrecht
- Als anerkannte:r Schutzberechtigte:r mit Aufenthaltstitel
Wann kein Wohngeld gezahlt wird
Kein Wohngeld erhalten Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – etwa während des Asylverfahrens. Sobald ein Aufenthaltstitel besteht und die Leistungen enden, kann Wohngeld beantragt werden.
Aufenthaltstitel als Unterlage
Beim Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadt Dortmund gehört der Nachweis des Aufenthaltsstatus zu den Unterlagen – neben Mietvertrag und Einkommensnachweisen. Die Checkliste zeigt Ihnen alles.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit einer Duldung Wohngeld?
Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob Sie erwerbstätig sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Der Antragsservice klärt Ihre Situation.
Brauche ich die deutsche Staatsangehörigkeit für Wohngeld?
Nein. Wohngeld steht auch ausländischen Staatsangehörigen offen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr zu den Voraussetzungen
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Auch mit ausländischem Pass ist Wohngeld möglich – starten Sie direkt Ihren Wohngeld-Antrag.
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