Wohngeld Einkommensgrenzen: Wie viel darf man verdienen?
Eine feste Einkommensgrenze für Wohngeld gibt es nicht – entscheidend ist das Verhältnis aus Einkommen, Miete und Haushaltsgröße. Hier erklären wir, wie das Einkommen berechnet wird.
Es gibt keine einheitliche Zahl. Ob Wohngeld gezahlt wird, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Haushaltseinkommen, Miete, Haushaltsgröße und der Mietstufe Dortmunds. Grundsätzlich gilt: Wer die Miete nicht aus eigener Kraft tragen kann, kann Wohngeld erhalten.
Welches Einkommen zählt?
- Erwerbseinkommen aus Arbeit und selbstständiger Tätigkeit
- Renten, Pensionen und Versorgungsbezüge
- Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld
- Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Kapitalerträge
- Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder wird gemeinsam betrachtet.
Was wird vom Einkommen abgezogen?
Nicht das gesamte Einkommen fließt in die Berechnung ein. Abgezogen werden unter anderem Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sowie bestimmte Freibeträge – etwa für Unterhaltsleistungen oder bei Schwerbehinderung. So bleibt mehr vom Einkommen unberücksichtigt.
Gibt es ein Mindesteinkommen?
Ein festes Mindesteinkommen ist nicht vorgeschrieben. Aber: Wer so wenig Einkommen hat, dass selbst mit Wohngeld das Existenzminimum nicht gesichert wäre, erhält kein Wohngeld – dann sind andere Leistungen wie Bürgergeld vorgesehen.
Häufige Fragen
Zählt Kindergeld zum Einkommen?
Ja, Kindergeld fließt in die Einkommensberechnung des Haushalts ein.
Wird mein Gehalt netto oder brutto gerechnet?
Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen, von dem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Grundlage ist das zu erwartende Jahreseinkommen.
Mehr zu den Voraussetzungen
Ihr Einkommen, Ihre Miete, Ihr Wohngeld
Starten Sie mit Ihren Zahlen direkt Ihren Wohngeld-Antrag.
Jetzt Wohngeld beantragen